Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

ATLAS IT gmbh, FN: 493204a mit Sitz in 6460 Imst, Lutterottistrasse 2
Herausgeber | Medieninhaber | Verlag | Werbeagentur
für das Magazin Oberland Dabei
Lutterottistrasse 2 | A-6460 Imst Tirol | Austria
Tel.: +43(0)5412-61697-0*

im Folgenden gesammelt als „ATLAS IT gmbh“ bezeichnet

Auftraggeber | Auftrag

  1. Für den Auftrag sind diese unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige
    Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil. Im Falle digitaler Datenlieferung gelten auch die Richtlinien des Verlages für digitale Datenlieferung. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen
    gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln, im Zweifelsfall
    gelten sie für die nächste Ausgabe.
  3. Nachlässe in der Anzeigenpreisliste werden, soweit keine aktionsbedingten, zeitlichen Einschränkungen bestehen, nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt.
  4. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere einschließlich der
    Klärung von Urheber- und Kennzeichen- und Persönlichkeits- und Datenschutzrechten, ist der
    Auftraggeber allein verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber hält den Verlag für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad – und klaglos. Der Verlag hat das Recht, nicht aber die Pflicht, Gewinnspiele, Gutscheine, Tip-On-Cards oder Zugaben im rechtlich erforderlichen Ausmaß anzupassen.
  5. Für die Aufnahme der Anzeigen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
  6. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Ausgabe des
    Inserates zu informieren.
  7. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen
    sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  8. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige
    Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des Verlages der
    Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Werbewirkung wesentlich infrage gestellt ist. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen (FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V., München).
  9. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
  10. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.
  11. Die ATLAS IT gmbh behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen die ATLAS IT gmbh ausgeschlossen.
    11a. Die ATLAS IT gmbh behält sich insbesondere vor, Werbemaßnahmen, die vom
    Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht durchzuführen. Dies beinhaltet auch die
    sofortige Einstellung einer bereits laufenden Werbekampagne. Die ATLAS IT gmbh kann aus diesem Grund die Annahme von Werbeaufträgen ablehnen und von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen ohne weitere Verpflichtungen zurücktreten.
  12. Zusatzvereinbarungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie
    seitens der Geschäftsführung der ATLAS IT gmbh schriftlich bestätigt werden.
    Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich vom Verlag widersprochen wird. Eine Akzeptanz von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers seitens des Verlages durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.

Grundlagen des Auftrages | Druckunterlagen

  1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Zu jeder Seite muss ein
    farbverbindliches Proof mitgeliefert werden. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden. Der Verlag behält sich jedoch die Einschaltung in der nächstfolgenden Ausgabe vor.
  2. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der
    Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  3. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen, falls nicht
    ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.
  5. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat
    von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden.
  6. Produktions- und Kreativkosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher
    gesondert fakturiert.
  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
  8. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung dem Verlag schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
  9. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
  10. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die
    Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Verlag im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
  11. Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung.
  12. Aufgrund der maschinellen Fertigung kann es bei der Herstellung der Sonderwerbeform zu
    technischen Abweichungen kommen; Abweichungen bei bis zu 3 % der Gesamtauflage berechtigen nicht zur Reklamation und befreien nicht von der Pflicht zur Zahlung der Herstellungskosten.

Gestaltung | Platzierung

  1. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend,
    ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.
  2. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von 1 Seite aufwärts für zwei
    gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

Materalien | Beilagen, Beikleber , Beihefter, Beileimer

  1. Der Inhalt von Beilagen, Beiklebern, Beiheftern oder von Beileimern darf sich nur auf den eigenen
    Geschäftsbereich beziehen und darf keine Werbung Dritter enthalten.
  2. Vor Auftragsausführung sind dem Verlag 4 Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster und der
    Inhalt per PDF vorzulegen.
  3. Die Erfüllung der technischen Vorgaben ist bindend. Bei Abweichung kann es zu Mehrkosten kommen. Die Mehrkosten sind in den Preisen nicht inkludiert und müssen daher zusätzlich verrechnet werden.

Sonstiges | Auftrag

  1. Bei Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 15 % des Inseratenwertes in
    Rechnung gestellt.
  2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis einen Tag vor Anzeigenschluss erfolgen.
  3. Die Stornierung von Ad-Specials muss spätestens 6 Wochen vor Erscheinungstermin erfolgen, bzw. bei Sonderpapier nur bis zum Tag der Papierbestellung. Bei späterer Stornierung werden die bis zum Stornozeitpunkt entstandenen tatsächlichen Kosten verrechnet.
  4. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter
    Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

Rechnungslegung

  1. Reklamationen werden nur innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt.
  2. Unterjährige Rabatt-Anpassungen erfolgen nur auf Anfrage quartalsweise.
  3. Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine
    Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. verrechnet
    werden.
  4. Rabattberechnungen sind schriftlich bis spätestens 15. Februar des darauf folgenden Jahres
    anzufordern.
  5. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige auf Verlangen kostenlos ein Belegexemplar

Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsfrist: 14 Tage netto
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie
    Einziehungskosten berechnet.
  3. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des
    Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom
    Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  4. Gegenrechnungen, Wechsel, Schuldscheine werden an Zahlungsstatt nicht akzeptiert.
  5. Rechnungen sind zahlbar in Imst mit Erfüllungsort Imst. Es ist österreichisches materielles Recht
    anzuwenden.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der ATLAS IT gmbh
    und dem Auftraggeber ist Imst.
  2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben für diesen Auftrag keine Wirkung. Diese werden nur dann wirksam, wenn deren Geltung von der ATLAS IT gmbh ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.