Örtliches Raumordnungskonzept in Telfs

In seiner Sitzung am Donnerstagabend hat der Telfer Gemeinderat dem Entwurf zur 2. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖRK) zugestimmt und die gesetzlich vorgeschriebene sechswöchige Auflage des komplexen Werks beschlossen. Detailinformationen gibt es für Interessierte am 19. November bei einer Gemeindeversammlung.

Eine Mammutaufgabe

Das Örtliche Raumordnungskonzept muss alle zehn Jahre fortgeschrieben, das heißt überarbeitet und aktualisiert werden. Das ist eine wahre Mammutaufgabe, die Jahre in Anspruch nimmt und nun von einem Team um Bauausschussobmann Felix Hell (WFT) bewältigt wurde. Das ÖRK legt in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden die Rahmenbedingungen für die zukünftige räumliche und bauliche Entwicklung des Ortes fest. Bebauungspläne und Flächenwidmung haben sich daran zu orientieren. Eine Rolle spielen beim ÖRK etwa die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundenen Baulandbedarf, das angestrebte Verhältnis zwischen Bauland, Vorsorgeflächen, Wirtschaftsentwicklungsflächen und Bauverbotsflächen und vieles andere mehr.

Moderates Wachstum

Dabei sollen und müssen natürlich auch die grundlegenden Ziele und Strategien der Gemeindeführung in Sachen Ortsentwicklung einfließen. Ein wichtiges Bestreben in diesem Zusammenhang wurde von Bgm. Christian Härting (WFT) schon wiederholt auf den Punkt gebracht: Telfs soll moderat – entsprechend dem Tiroler Durchschnitt – wachsen. Abgesehen von begründeten Sonderfällen sollen keine großen Freiland- und Waldflächen mehr geopfert werden. Vielmehr will man innerhalb des Ortsgebiets, wo es noch viel ungenutztes Bauland gibt, nachverdichten.

Leistbares Wohnen

Bei der Diskussion im Gemeinderat meldete sich auch Vize-Bgm. Johannes Augustin (NEOS) zu Wort, der an der Fortschreibung intensiv beteiligt war. Er bezeichnete den jetzt vorgelegten Entwurf als vorbildlich und unterstrich, dass das ÖRK das stärkste Steuerungsinstrument für die bauliche Entwicklung der Gemeinde sei. Und man beabsichtige, diese Entwicklung vor allem auch mit Blick auf leistbares Wohnen zu steuern. In diesem Sinn wurden 13,4 Hektar Vorbehaltsflächen für den gemeinnützigen Wohnbau gesichert. Gewerbeflächen sollen mit Augenmaß und mit Rücksicht auf die Landwirtschaft erweitert werden.

Sechs Wochen zur Einsichtnahme

Der ÖRK-Entwurf liegt ab 17. November für sechs Wochen im Rathaus (Bauamt) zur Einsichtnahme auf. Erst wenn diese Frist verstrichen ist und allfällige Stellungnahmen behandelt wurden, kann der Gemeinderat den endgültigen Beschluss fassen, der die Fortschreibung rechtskräftig macht.

Gemeindeversammlung

Über die Details des neuen ÖRK können sich die Bürgerinnen und Bürger auch bei der Gemeindeversammlung am 19. November ab 18:30 Uhr im Großen Rathaussaal informieren. Dort wird der Entwurf vorgestellt und erläutert. Die an der Ausarbeitung beteiligten Experten geben Auskunft und beantworten Fragen.

Bild: MG Telfs/Dietrich