Wolf im Bezirk Imst entnommen

Die Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch, 18. Juni 2025, die Abschussverordnung für einen Schadwolf im vorderen Ötztal erlassen. Diese wurde in der Nacht auf heute, Donnerstag, von der Jägerschaft erfüllt und wird in weiterer Folge aufgehoben. Das erlegte Tier wurde nach Innsbruck an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) gebracht und wird dort untersucht. 

In zwei Almgebieten in den Gemeindegebieten von Stams und Silz im vorderen Ötztal (Bezirk Imst) wurden zwischen Ende Mai und Mitte Juni insgesamt acht tote Schafe aufgefunden. Dementsprechend wurde von der Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im vorderen Ötztal/Kühtai erlassen, welche nun im Bezirk Imst von der Jägerschaft erfüllt wurde.

„Der Abschuss eines Schadwolfs ist eine jagdliche Herausforderung. Wenn wiederholt Nutztiere gerissen werden, ist zum Schutz unserer Almwirtschaft jedoch rasches und verantwortungsvolles Handeln gefragt“, dankt LHStv Josef Geisler der örtlichen Jägerschaft für die Erfüllung der Abschussverordnung. 

Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden im heurigen Jahr neun Abschussverordnungen erlassen, drei davon konnten damit von der Jägerschaft erfüllt werden. Weiterhin aufrecht ist derzeit eine Abschussverordnung im Wipptal, zwei in Osttirol, eine weitere im Ötztal sowie eine im Stubaital und eine im Tiroler Unterland. 

Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.