Glatte Straßen führen im Winter vermehrt zu Unfällen und in der Folge zur Frage, wer für entstandene Schäden aufkommt. Prinzipiell erhalten Geschädigte Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung des:der verursachenden Lenker:in. Selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto übernimmt – so vorhanden – eine Vollkaskoversicherung. Problematisch oder teuer wird es aber, wenn sich ein:e Fahrzeuglenker:in nicht den winterlichen Fahrbedingungen angepasst hat.
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