Die Kinderbetreuung ist auch mit Beginn des zweiten Lockdowns in Tirol gesichert. Wer für sein Kind Betreuungsbedarf hat, kann es auch in Betreuung geben. So könne die Kinderbetreuung unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit oder davon, ob die Arbeit im Homeoffice verrichtet wird, in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, den Betreuungsbedarf der Einrichtung im Vorhinein bekannt zu geben, damit sich diese organisatorisch vorbereiten kann. Es kann auch ein kurzfristiger Bedarf gedeckt werden. Eltern müssen den Kinderbetreuungsbedarf weder nachweisen noch begründen und dürfen auch nicht abgewiesen werden.
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