Tirol wird erstes Bundesland mit Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung

Vor einem halben Jahr beschloss die Tiroler Landesregierung bei der Herbstklausur am Weerberg die Umsetzung des Rechtes auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes.

Bild: Land Tirol/DieFotografen

Sechs Regierungsbeschlüsse, 14 neue Einrichtungen, 42 zusätzliche Gruppen und 1.028 neu geschaffene Betreuungsplätze seit Amtsantritt der neuen Tiroler Landesregierung. Ein halbes Jahr nachdem der Fahrplan für das „Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes“ von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde, zieht LH Anton Mattle eine positive Bilanz: „Wir wollen, dass Tirol das erste Bundesland mit einem Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung wird. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, um das bedarfsgerechte, leistbare, ganztägige und ganzjährige Angebot für Kinder ab dem zweiten Geburtstag auszubauen. Innerhalb des ersten halben Jahres ist bereits ein Großteil der geplanten Maßnahmen in Angriff genommen worden. Nun können wir gemeinsam mit dem Tiroler Gemeindeverband die ersten vier Pilotregionen präsentieren. Dort wird das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung dem Praxistest unterzogen. Mit diesen Erfahrungen soll dieses Konzept bis Herbst 2026 auf ganz Tirol ausgerollt werden.“ Gemeinsam mit LHStv Georg Dornauer, Bildungslandesrätin Cornelia Hagele und dem Präsidenten des Tiroler Gemeindeverbandes Karl-Josef Schubert gab der Landeshauptmann deshalb heute, Dienstag, die nächsten Schritte für das kommende Halbjahr mit den geplanten Pilotregionen und Koordinierungsstellen bekannt.

„Klare Ansagen, realistische Maßnahmen, konsequente Umsetzungen – der Weg der Tiroler Landesregierung beim Thema Kinderbildung und -betreuung, der vor einem halben Jahr eingeschlagen wurde, wird seither auch unbeirrt bestritten. Davon zeugen die zahlreichen Fortschritte, die bereits erzielt werden konnten. Jetzt gilt es, weiter daran zu arbeiten. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und die Entwicklung der eigenen Talente. Unabhängig von der finanziellen Lage und der Herkunft der Eltern. Dieses Recht sicherzustellen, ist unser politischer Auftrag“, so LHStv Dornauer, der darüber hinaus auch betont: „Wir sorgen für flächendeckende und leistbare Kinderbetreuung, gut ausgestattete Schulen und finanzielle Entlastung für Familien. Das haben wir versprochen, das halten wir ein.“

Pilotphase in vier Regionen in Vorbereitung

Mit Herbst 2024 sollen die vorgesehenen Maßnahmen des Rechtes auf Kinderbildung und Kinderbetreuung in insgesamt vier Pilotregionen erprobt und deren Erfahrungen evaluiert werden. Um möglichst umfassende Erfahrungswerte zu erhalten und die in Tirol vorherrschenden, regionalen Unterschiede in der Bevölkerungsdichte und -struktur abzudecken, verteilen sich die Regionen auf ganz Tirol: Planungsverband Wattens und Umgebung gemeinsam mit der Gemeinde Weer, Stadtgemeinde Schwaz und Gemeinde Vomp, Planungsverband Lienzer Talboden und der Bezirk Reutte mit den Planungsverbänden Tannheimertal, Reuttener Talkessel und Zwischentoren. Hierfür werden drei Projektstellen im Ausmaß von 40 Wochenstunden beim Land Tirol angesiedelt, um die Pilotregionen bei der administrativen Koordinierung und Umsetzung des Maßnahmenplans zu unterstützen und das Element der Vermittlung zu erproben. Sie stehen den Pilotregionen als Kontaktpersonen vor allem in der Anfangsphase bei der Einrichtung der Koordinationsstellen zur Verfügung. Diese sollen in den jeweiligen Planungsverbänden angesiedelt werden und stellen das Bindeglied zwischen Eltern und Gemeinden dar.

„Im Rahmen der Pilotregionen können wir nun die vorgesehenen Maßnahmen zum Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung laufend optimieren und die Anzahl der Pilotregionen im Projektzeitraum weiter erhöhen, um die flächendeckende Einführung im Jahr 2026 schrittweise und gezielt umzusetzen“, betont LRin Hagele die Relevanz der Pilotphase und ergänzt: „Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung ist entscheidend für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Dabei sind es vor allem die Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die eine wichtige Funktion im Entwicklungsprozess einnehmen und entscheidend für das Gelingen des Rechtsanspruchs sind. Sie legen den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn unserer Kinder, weshalb auch sie in die Umsetzung miteingebunden werden.“ Derzeit sind rund 3.200 PädagogInnen, 3.000 Assistenzkräfte und knapp 130 Tageseltern in Tirol in insgesamt 486 Kindergärten, 317 Kinderkrippen, 119 Horten, 11 Kinderspielgruppen sowie 186 Ganztagsschulen tätig. Für das Frühjahr 2024 sind weitere Bezirkskonferenzen geplant, in denen die jeweiligen Leitungen in den weiteren Prozess eingebunden werden.

Acht von zehn Schritten bereits in Umsetzung

Seit Herbst 2023 konnte bereits mit der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen des 10-Punkte-Maßnahmenplans gestartet werden. Den ersten Schritt markierte der Start der Kampagne „Wir sind elementar.“ Anfang Oktober, deren Ziel darin liegt, Personen für die Elementarpädagogik zu begeistern bzw. bestehendes Personal zu halten. Die zweite Phase der Kampagne startet noch im März 2024. Auch Investitionen in die Ausbildung und Unterstützung des pädagogischen Personals sind Teil des Maßnahmenplans. Dabei wurde eine neue Förderrichtlinie für Tageseltern beschlossen, die sich verstärkt an Leistungen und Angeboten der Trägervereine orientiert. Dadurch soll künftig auch das Angebot der Tagesbetreuung erweitert und die Arbeit der Trägervereine kostendeckend gesichert werden. Zudem wurde mit der Implacementstiftung „Elementarpädagogik Tirol“ eine weitere Ausbildungsmöglichkeit für Quer- und WiedereinsteigerInnen geschaffen. Insgesamt 90 Personen erhalten somit bis Ende 2026 die Möglichkeit, eine geförderte Ausbildung im Bereich der Elementarbildung zu absolvieren.

Im Rahmen von BürgermeisterInnenkonferenzen im vergangenen Herbst seien zudem die Gemeinden als Erhalter bereits frühzeitig informiert und damit entsprechend eingebunden worden, betont Gemeindeverbandspräsident Schubert und führt weiter aus: „Das Land Tirol hat bereits eine Reihe von Maßnahmen in die Umsetzung gebracht, um beispielsweise die von den Gemeinden oft verwendete Online-Kinderbetreuungsanwendung KIBET künftig wesentlich benutzerfreundlicher zu gestalten. Zudem wurde auch die Förderabwicklung vonseiten des Landes massiv vereinfacht – all das stellt für uns als Gemeinden und Erhalter der öffentlichen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen die vielfach angeregte Verwaltungsvereinfachung dar. Nun gilt es in den Gemeinden bereits jetzt gemeindeübergreifende Kooperationen zu etablieren und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, um eine ganzjährige und ganztägige Betreuung in allen Regionen unseres Landes zu ermöglichen.“

Onlineplattform und Ausbau in Planung

Im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 soll die Bedarfserhebung neu aufgestellt und eine Onlineplattform projektiert werden. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte und regionale Abwicklung und Vermittlung von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätzen. Zudem wurde eine adaptierte Förderrichtlinie zum Bau von öffentlichen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzt, um den geplanten Ausbau von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen voranzutreiben. Um alle genannten Maßnahmen umzusetzen, werden vonseiten des Landes im laufenden Jahr rund 160 Millionen Euro in die Kinderbildung und Kinderbetreuung investiert. Für die Einführung des Rechtes auf Kinderbildung und Kinderbetreuung stehen zudem zusätzliche 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Insgesamt befinden sich acht der zehn Punkte des 10-Punkte-Maßnahmenplans bereits in Umsetzung bzw. wurden bereits umgesetzt – eine umfassende Auflistung der bereits getroffenen Maßnahmen ist der beiliegenden Medienunterlage zu entnehmen.