LH Mattle und LRin Mair auf Oberland DABEI

Höhere Förderungen für mehr Familien ab 1. Jänner 2023

Das Land Tirol hat seit Beginn der Teuerungen bereits zahlreiche Schritte gesetzt, um die Folgen für die Bevölkerung bestmöglich abzufedern. „Ab 1. Jänner 2023 gibt es nicht nur mehr Geld, sondern dank erhöhter Einkommensgrenzen können auch mehr Familien davon profitieren“, freut sich Finanzreferent LH Anton Mattle über diese Maßnahme für die Familienförderungen im Rahmen des Anti-Teuerungspakets des Landes Tirol. Beschlossen wurde dies bereits im August 2022 – jetzt treten die Richtlinien zur Erhöhung der Familienförderungen mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

„Unser Ziel ist die noch bessere Unterstützung der einkommensschwächeren Familien, denen wir mit dieser Verbesserung unter die Arme greifen können“, sagt Familienlandesrätin Astrid Mair. „Gerade in diesen Zeiten sind vor allem Familien in all ihren unterschiedlichen Lebenslagen ganz besonders gefordert“, rufen LH Mattle und LRin Mair die Familien dazu auf, die bestehenden Förderungen zu beantragen.

Ein weiterer Tipp: Die Ansuchen für die Förderung Schulkostenbeihilfe für das kommende Schuljahr sind bereits ab Jänner und damit ganzjährig möglich!

Folgende erhöhte Förderungen stehen mit 1. Jänner 2023 zur Verfügung:

Kindergeld Plus
•    unterstützt einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder
•    Höhe der Förderung: abhängig vom Einkommen (zwischen 330 und 550 Euro)
•    für Kinder, die im betreffenden Kalenderjahr das zweite oder dritte Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden
•    zum Antrag: www.tirol.gv.at/kindergeldplus

Mehrlingsgeburtenzuschuss
•    unterstützt Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben
•    Höhe der Förderung: einkommensunabhängig (330 Euro für jedes Kind pro Mehrlingsgeburt)
•    zum Antrag: www.tirol.gv.at/mehrlingsgeburtenzuschuss

Förderung Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland
•    unterstützt einkommensschwache Familien bei den Kosten für die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen im Inland mit mindestens 2 Übernachtungen
•    Höhe der Förderung: abhängig vom Einkommen (bis zu 150 Euro pro Kind und Schulveranstaltung)
•    zum Antrag: www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen

Alle Familienförderungen des Landes (auch der Kinderbetreuungszuschuss und die Schulkostenbeihilfe) unter www.tirol.gv.at/familienfoerderung und www.tirol.gv.at/entlastungen .

Weitere Unterstützung:
Familienunterstützung in Notsituationen – Netzwerk Tirol hilft
Einmalige Sonderzuwendung für Familien in einer Ausnahmesituation, die unvorhersehbar und unverschuldet entstanden ist.
Tel.: 0512/508-2014, E-Mail: netzwerk@tirol.gv.at

Tiroler Hilfswerk
Einmalige Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen in außergewöhnlichen Notlagen, Überbrückungshilfe für den Lebensunterhalt, Unterstützung vor allem bei Nachforderung von Betriebs-, Strom- und Energiekosten sowie Heiz- und Energiekostenzuschüsse.
Tel.: 0512/508-3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at