Welpe zu Weihnachten in Oberland DABEI

„Hunde schenken heißt Verantwortung schenken“

Die für das Landespolizeigesetz zuständige Landesrätin Astrid Mair nimmt die vorweihnachtliche Zeit zum Anlass, um auf das Thema Hundehaltung und die damit verbundene Verantwortung aufmerksam zu machen. Denn nicht selten werden Tiere – darunter auch Hunde – zu Weihnachten geschenkt. Ein Hund als (Weihnachts-)Geschenk kann viel Freude bereiten, gilt der Vierbeiner doch seit jeher als treuer Wegbegleiter des Menschen. Gleichzeitig geht mit dem Besitz eines Hundes auch eine große Verantwortung einher.

„Ein Hundeleben dauert rund zehn bis 15 Jahre. Während dieser Zeitspanne ist die Halterin bzw. der Halter sowohl für das Wohlergehen des Hundes als auch für dessen Verhalten verantwortlich. Wer sich einen Hund anschaffen möchte oder diesen als Geschenk plant, der sollte sich das gut überlegen, denn Zeit- und Kostenaufwand werden häufig unterschätzt“, betont LRin Mair, für die Information das A und O ist: „Es gilt, Verantwortungen, Pflichten und finanzielle Kosten im Vorfeld umfassend abzuklären, um böse Überraschungen bestmöglich zu verhindern. Zudem sollte man sichergehen, ob ein bestimmtes Tier in die Familie oder zu einem selbst passt und ob dieses auch kindgerecht ist.“ Rund 46.600 Hunde sind laut der amtlichen Heimtierdatenbank in Tirol mit aktuellem Stand gemeldet. Geregelt sind die gesetzlichen Bestimmungen für das Halten und Führen von Hunden im Landespolizeigesetz.

Hundebroschüre mit wertvollen Infos.

Was muss beim Kauf eines Hundes beachtet werden, was bei der Haltung eines Vierbeiners? Welche gesetzlichen Pflichten gibt es? Wie verhält man sich richtig bei Beißvorfällen? Diese und viele weitere Fragen werden in der Hundebroschüre des Landes Tirol mit dem Titel „Damit Ihr Hund allen Freude macht – ein Wegweiser zum richtigen Umgang mit Hunden“ beantwortet. „Die Broschüre informiert zu den wichtigsten Themen rund um das Halten von Hunden in Tirol. Schlussendlich geht es um ein rücksichtsvolles Zusammenleben – mit und ohne Hund“, so die Landesrätin.

„Früh übt sich“ – Infomaterial für Kinder zum Thema Hundehaltung.

Der richtige Umgang mit Hunden kann sich positiv auf die soziale Entwicklung von Kindern auswirken. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass Kinder den richtigen Umgang mit Hunden frühzeitig erlernen: „Um Gefahrensituationen bestmöglich zu vermeiden, ist es letztendlich vorteilhaft, dass möglichst viele Kinder den richtigen Umgang mit Hunden von sachkundigen und verantwortungsbewussten Erwachsenen, aber auch von den Tieren selbst – natürlich unter entsprechender Aufsicht – lernen“, so LRin Mair. Infomaterial dazu bietet beispielsweise auch der Verein Sicheres Tirol unter www.sicheres-tirol.com/download/ im Bereich „Kinderbüchlein“.

Pflichten für HundehalterInnen (im Landespolizeigesetz gesetzlich festgelegt):
  • HundehalterInnen haben dafür zu sorgen, dass durch ihren Hund die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird und es zu keinen unzumutbaren Belästigungen kommt.
  • Hunde sind an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften (das ist im Wesentlichen das besiedelte Gebiet) an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.
  • An öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden (jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren) sind Hunde an der Leine und mit Maulkorb oder in einem geschlossenen Behältnis (Kleinhunde) zu führen.
  • HundehalterInnen, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, haben den Nachweis über die Absolvierung einer theoretischen Ausbildung (Sachkundenachweis) vorzulegen (die entsprechenden Kurse werden von tierschutzqualifizierten ExpertInnen abgehalten und werden etwa vom WIFI Tirol angeboten).
  • Jeder Hund, der einen Menschen oder ein Tier verletzt oder gefährdet hat, ist zur Beurteilung der Auffälligkeit dem Amtstierarzt/der Amtstierärztin vorzuführen.
  • HalterInnen eines mehr als drei Monate alten Hundes haben der Behörde innerhalb einer Woche die Daten ihres Hundes zu melden und innerhalb eines Monates den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Titelbild: Wer sich einen Hund anschaffen möchte oder diesen als Geschenk plant, der sollte sich das gut überlegen, denn Zeit- und Kostenaufwand werden häufig unterschätzt.

Foto: Pixabay/Anna Tuning