Astrid Mair

Wie Jugendliche sicher Silvester feiern können

„Viele Jugendliche freuen sich zu Silvester auf das Feiern und Partymachen. Dies soll nicht nur Spaß machen, sondern auch sicher ablaufen. Ich appelliere daher an die Eigenverantwortung und Vernunft aller, aufeinander Acht zu geben, den eigenen Hausverstand zu verwenden und sich nicht von anderen unnötig verführen zu lassen, bestimmte Grenzen zu überschreiten. Wenn wir uns alle beim Feiern an gewisse Regeln halten, können wir gemeinsam ausgelassen und vor allem sicher den Jahreswechsel einläuten“, betont LRin Mair und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die aktuelle Diskussion rund um K.O.-Tropfen: „In letzter Zeit kam es leider auch in Tirol vermehrt zu Vorfällen mit K.O.-Tropfen. Dabei werden den potentiellen Opfern unbemerkt Substanzen in das Getränk gemischt, um sie wehrlos zu machen. Die beste Vorbeugung dagegen ist, sein Getränk nicht aus den Augen zu lassen oder eine Vertrauensperson zu bitten, auf das Getränk zu achten, wenn man einmal die Bar oder den Tisch für kurze Zeit verlassen will.“ Zudem informiert die Landesrätin über privat erwerbbare Armbänder, mit denen man sein Getränk einfach und schnell auf den K.O.-Tropfen-Wirkstoff GHB (auch bekannt als Liquid Ecstasy) testen kann: „Das Armband schreckt potentielle Täter im Vorfeld schon ab und schützt dadurch auch präventiv. Zudem hat es eine wertvolle Erinnerungsfunktion, denn ein kurzer Blick auf das Handgelenk erinnert, achtsam zu sein. Wichtig ist jedoch: Auch diese Armbänder können keine absolute Sicherheit gewährleisten. Für Frauen, aber auch für männliche Begleiter gilt es daher, aufmerksam zu bleiben.“

Was das Jugendschutzgesetz sagt

Trotz Feierlaune gilt es auch, einen Blick auf das Jugendschutzgesetz zu richten: Das Trinken von Alkohol wie beispielsweise Bier, Wein oder Sekt ist Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Gebrannte alkoholische Getränke wie Schnaps, Wodka oder Gin, aber auch Mixgetränke wie Alkopops sind erst ab 18 Jahren erlaubt – ebenso der Erwerb und Konsum von Tabakwaren. LRin Mair appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Gastronomiebetriebe und StandlbetreiberInnen, die Altersgrenze bei der Abgabe von Alkohol einzuhalten bzw. im Zweifel mit einer Ausweisbelegung durch die Jugendlichen zu kontrollieren.

Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser ergänzt: „Der Konsum, Erwerb und Besitz von illegalen Drogen – wie etwa Cannabis oder Ecstasy – ist nach dem Suchtmittelgesetz generell verboten. Das gilt auch für drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen und zur Betäubung oder zum Aufputschen dienen.“

Ausweispflicht nicht vergessen

Bei Kontrollen in Jugendlokalen oder auch beim Einkauf von Alkohol ist oft ein Altersnachweis erforderlich. Sicherheitslandesrätin Mair rät den Jugendlichen zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises, der auch im Falle eines Einsatzgeschehens eine schnelle Identitätsfeststellung sicherstellt: „Mit einem amtlichen Lichtbildausweis kann man beim Kauf von Alkohol oder beim Ausgehen sein Alter nachweisen. Als amtlicher Lichtbildausweis gilt unter anderem ein Reisepass, der Personal- oder Identitätsausweis wie ein Schülerausweis oder die Lehrlingscard oder der Führerschein.“ Einen Ausweis zu fälschen, um ein höheres Alter vorzutäuschen, ist übrigens strafbar.

Umgebungsbedingungen bei Feuerwerken beachten

Im Rahmen der Silvesterfeiern werden jährlich unzählige Raketen und Feuerwerke entzündet. Dies führt immer wieder zu Unfällen. Landes-Feuerwehrinspektor Alfons Gruber appelliert daher beim Abbrennen von Feuerwerken, neben den Sicherheitsvorgaben der Hersteller unbedingt die Umgebungsbedingungen zu beachten, „denn speziell ohne Schneedecke und bei Trockenheit besteht die Gefahr, dass trockenes Gras oder Gestrüpp entzündet wird. Im verbauten Gebiet dürfen keine Raketen abgeschossen werden, auch im Hinblick auf die Brandgefahr, wenn Raketen auf Balkonen brennbare Materialien entzünden oder sogar Gebäude in Holzbauweise in Brand stecken.“ Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passieren, empfiehlt Gruber: „Sofort den Feuerwehrnotruf 122 wählen sowie Personen und Tiere in Sicherheit bringen. Eigene Löschversuche sollte man nur dann unternehmen, wenn man sich dabei selbst nicht in Gefahr bringt.“

Das Abfeuern von Pyrotechnik ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Zudem gelten – je nach Kategorie der Feuerwerkskörper – strenge Altersbegrenzungen beim Kauf. „Auch beim Thema Pyrotechnik appelliere ich an die Eigenverantwortung der Feiernden. Auf Grund des Gefahrenpotentials gilt besondere Vorsicht“, so LRin Mair.

Sicheres Feiern durch angepasstes Polizeikonzept

„Die Polizei in Tirol bereitet sich mit einem speziellen Einsatzkonzept auf die öffentlichen Silvesterfeiern bzw. Groß-Veranstaltungen vor“, wie Landespolizeidirektor Edelbert Kohler berichtet: „Nach den Vorfällen in Linz hat auch die Polizei in Tirol für die Silvester-Veranstaltungen ihr Sicherheitskonzept angepasst, um ein sicheres Feiern in geordneten Bahnen zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine erhöhte Polizeipräsenz gerade in Innenstadtbereichen.“ Weiterführende Informationen findet man unter www.polizei.gv.at/tirol/.

Titelbild: Land Tirol