Ausreisetestpflicht für Längenfeld kommt

Mit Stand 21. April gelten in der Gemeinde Längenfeld im Bezirk Imst 40 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in der Gemeinde Längenfeld ab Freitag, 23. April, 0 Uhr, bis vorerst inklusive Montag, 3. Mai 2021, 24 Uhr, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet von Längenfeld aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, steht zusätzlich zum bestehenden Testangebot, beispielsweise in der Teststation im Kurzentrum Umhausen, bei der niedergelassenen Ärzteschaft sowie bei Apotheken im Bezirk Imst, eine Testinfrastruktur in Längenfeld im Aqua Dome für Antigen- und PCR-Gurgeltests zur Verfügung. Anmeldungen sind demnächst unter www.tiroltestet.at möglich. Darüber hinaus wurde in der Nachbargemeinde Umhausen das Testangebot erweitert. Eine Testinfrastruktur in der Neuen Mittelschule steht zur Verfügung.

Testmöglichkeiten:

Längenfeld, Aqua Dome: Am Donnerstag, 22. April, von 16 bis 20 Uhr sowie ab Freitag 23. April, täglich von 6 bis 9 Uhr sowie von 16 bis 20 Uhr. Anmeldungen sind demnächst unter www.tiroltestet.at oder der Gesundheitshotline 1450 möglich.

Umhausen, Neue Mittelschule: ab 24. April, jeweils Samstag von 8 bis 10 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.