Besuchsverbot in Krankenhäusern

Auf Basis der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung sind Besuche bei Personen in Krankenanstalten weiterhin möglich, doch eingeschränkt. Das Virus muss unbedingt draußen vor der Spitalstür bleiben“, betont Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. Das Land Tirol und die Tiroler Spitäler möchten besonders sensible Bevölkerungsgruppen, insbesondere gesundheitlich beeinträchtigen Personen in den Tiroler Spitälern, noch stärker schützen. „Derzeit steigen die Infektionszahlen wieder vermehrt an, sodass wir bereits jetzt ganz kurz davor sind, dass der Regelbetrieb in den Krankenanstalten sukzessive heruntergefahren werden muss – vor allem im Zentralraum Innsbruck. Daher ist es wichtig, dass wir auf die Schwächsten in der Kette achten, um sie gemeinsam bestmöglich zu schützen“, betont Tilg. Dementsprechend wurden vonseiten des Sonderstabs Gesundheit in enger Abstimmung mit Gesundheitsexperten und Vertretern der Krankenhäuser in Tirol weitere Möglichkeiten erwogen und abgestimmt, um das Eintragen des Virus in diese sensiblen Einrichtungen zu verhindern.

Eine wichtige Maßnahme ist, ein Zusammentreffen mehrerer Personen auf engem Raum zu vermeiden. Alexandra Kofler, Ärztliche Direktorin des Landeskrankenhaus Innsbruck, sagt dazu: „Unsere MitarbeiterInnen müssen sich regelmäßigen Testungen unterziehen um unsere Patientinnen und Patienten zu schützen. Bitte tragen sie diese Maßnahmen mit und lassen sie sich vor Betreten der Krankenanstalten testen. Danke für ihr Verständnis!“

Ambulanztermine unbedingt einhalten

„Patientinnen und Patienten die über einen Ambulanztermin verfügen sind dringend aufgefordert diese Termine möglichst einzuhalten, das heißt pünktlich zu erscheinen. Darüber hinaus müssen Patientinnen und Patienten im Falle von Kindern auch deren Begleitpersonen die zu einem geplanten Eingriff stationär oder tagesklinisch aufgenommen werden, zur Aufnahme einen negativen Antigentest der nicht älter als 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden ist, mitbringen“, klärt Kofler auf. Patienten und Begleitpersonen, die zu einer geplanten ambulanten Vorstellung kommen, sollten, wenn möglich, einen negativen Antigentest der nicht älter als 24 Stunden oder einen negativen PCR Test der nicht älter als 48 Stunden ist mitbringen.

Im Falle von akuten nicht geplanten Konsultationen sind keine Testungen im Vorfeld notwendig. Die geltenden Hygienemaßnahmen (Abstand halten, tragen einer FFP2 Maske, Händedesinfektion) sind weiterhin unbedingt einzuhalten.

Besuchsregelung für Krankenhäuser

Es herrscht gemäß der Empfehlung des Landes in den Tiroler Krankenanstalten ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Einzelfallentscheidungen und somit Ausnahmen können bei Besuchen von Kindern, palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen Patienten, oder bei psychosozialer Indikation ermöglicht werden. Väter dürfen bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein. Die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind selbstverständlich einzuhalten und es ist eine telefonische Voranmeldung und Rücksprache der Besucher mit dem Stationspersonal erforderlich. Außerdem sind Besucher aufgefordert einen negativen Antigentest der nicht älter als 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden ist vorzulegen. Auch die privaten Sanatorien werden sich an dieser Vorgehensweise orientieren.