Affenpocken in Oberland DABEI

Konkreter Verdacht eines Affenpocken-Falles in Tirol

In verschiedenen europäischen Ländern sowie auch in Österreich sind bereits mehrere Fälle der Affenpocken aufgetreten. In Tirol gibt es mit heute, Donnerstag, einen ersten konkreten Verdachtsfall einer Affenpocken-Infektion. Diese wurde mittels einer Pocken-PCR-Testprobe festgestellt. Die Probe wird nun zur Bestätigung des Befundes durch eine Spezialuntersuchung an die Virologie in Wien übermittelt. Wird dort eine Affenpocken-Infektion festgestellt, gilt der Fall als bestätigt. Mit einem Ergebnis ist in den kommenden Tagen zu rechnen. „Die betroffene Person, die Symptome hat, wurde zur Behandlung und für weitere Abklärungen in einem isolierten Bereich an der Klinik Innsbruck aufgenommen“, informiert Gesundheitsdirektorin Theresa Geley, dass man sich auch in ständigem Austausch mit den ExpertInnen des Bundesministeriums befindet.

„Eine Ansteckungsfähigkeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Auftretens von Symptomen. Im Zuge der behördlichen Erhebungen sind laut Angaben der betroffenen Person keine Kontaktpersonen in Tirol zu verzeichnen“, erklärt die Gesundheitsdirektorin. Bei einer möglichen Affenpocken-Erkrankung sind die rasche Überprüfung des Verdachtes sowie eine Absonderung und auch die Nachverfolgung von Kontaktpersonen entscheidende Maßnahmen. Diese wurden von den Behörden im vorliegenden Fall umgehend getroffen.

Informationen zu Affenpocken

Aktuelle Informationen zu Affenpocken (Allgemeine Informationen, Falldefinition, Empfehlungen des Bundes für die Behörde zur Vorgehensweise) finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums, der AGES sowie der Website der Tiroler Landessanitätsdirektion.

  • Eine Ansteckungsfähigkeit dauert bei einer nachgewiesenen Affenpocken-Infektion an, solange Krusten vorhanden sind – durchschnittlich zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit bleibt die Absonderung aufrecht.
  • Laut derzeitigen Empfehlungen des Bundes besteht für Kontaktpersonen von bestätigten Affenpocken-Erkrankungen keine Quarantänepflicht, jedoch die Vorgabe einer Überwachung des Gesundheitszustands, sorgsame Hygiene und Vermeidung von bestimmten Kontakten (beispielsweise mit immungeschwächten Personen, Kindern oder Schwangeren).
  • Bei Vorliegen eines Affenpocken-Falles werden Kontaktpersonen für 21 Tage nach Letztkontakt aufgefordert, zweimal täglich Fieber zu messen sowie den Gesundheitszustand zu beobachten. Bei engen Kontaktpersonen wird dies behördlich überprüft. Grundsätzlich gilt: „Bei Auftreten von Krankheitszeichen wie hohem Fieber oder Schüttelfrost und Lymphknotenschwellungen (besonders in der Leiste) sowie eines Ausschlags in der Mundhöhle und im Gesicht soll ein Arzt oder eine Ärztin sowie die Gesundheitsbehörde ausschließlich telefonisch kontaktiert werden und die Person sich sofort selbst isolieren“, sagt GDin Geley.
  • In diesem Zusammenhang und entsprechend aktueller Fälle in anderen Ländern sollen grundsätzlich Personen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern bei Vorliegen der oben genannten Krankheitssymptome telefonisch eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren.

Titelbild: Gerd Altmann / Pixabay