Fahrverbote im Außerfern

Während sich die Verkehrssituation in den vergangenen Monaten corona-bedingt größtenteils als weniger belastend erwies, zeigte sich vor allem im Bezirk Reutte an den vergangenen Wochenenden ein anderes Bild: Starker Reiseverkehr auf der B 179 Fernpassstraße sorgte für intensiven Ausweichverkehr auf das niederrangige Straßennetz und durch die umliegenden Orte. Expertinnen und Experten des Landes haben die Verkehrslage der vergangenen Tage und Wochen gemeinsam mit der Exekutive analysiert: Im Bezirk Reutte erwies sich die Situation an den Wochenenden – vor allem jenem von 24. bis 26. Juli – erneut als sehr heikel. Deshalb gelten ab dem kommenden Wochenende wieder Fahrverbote.

Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr bleibt ausgenommen

Von Samstag, 1. August 2020, bis einschließlich Sonntag, 13. September 2020, gelten die Fahrverbote für alle Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden, jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen. Konkret betrifft dies die Abfahrten auf der Fernpassroute im Bereich Reutte Nord und Vils. Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnernverkehr bleibt ausgenommen. Die Maßnahmen basieren auf Verordnungen der BH Reutte.

Situation wird tirolweit beobachtet

Weiterhin beobachtet werden die Entwicklungen im Großraum Innsbruck oder Kufstein, wo in der Vergangenheit ebenfalls Fahrverbote galten. „Die Behörden und die Polizei haben die gesamte Verkehrssituation in Tirol im Auge. Bisher ergab sich für den Bereich Innsbruck oder Kufstein kein Handlungsbedarf. Sollte es auch hier zu massiven Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen, können die Fahrverbote auch dort umgehend aktiviert werden“, erklärt Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrsrecht des Landes. Oberst Markus Widmann, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei in Tirol, sagt: „Um die Umsetzung der Fahrverbote kümmern sich die Polizei und die vonseiten des Landes eingesetzten Straßenaufsichtsorgane. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, die Fahrverbote strikt zu beachten und den Anweisungen der Exekutive Folge zu leisten. Reisende sollen auf den Hauptverkehrsstrecken bleiben. Dies wird von uns genau beobachtet.“

Die Fahrverbote im Bezirk Reutte betreffen folgende Straßenabschnitte:

  • L 288 Pinswanger Straße (gesamter Verlauf)
    • Zusätzlich ab der Einmündung der Abfahrtsrampe in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
  • L 69 Reuttener Straße (ab Kreuzungsbereich zur L 396 Weißhausstraße / Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach

Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/fahrverbote