Die Stadtgemeinde Imst führt ab 1. Juni 2026 auf den Freizeit‑ und Bergbahnparkplätzen
eine Parkraumbewirtschaftung ein. Jahreskarten für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer
sind ab Mai 2026 zum Preis von 60 Euro über die Parkster‑App sowie alternativ im Stadtamt
Imst erhältlich. Beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen (Ganzjahressaisonkarte) ist das
Parken inkludiert. Personen mit bereits gültigem Erlebnisticket erhalten eine einmalige
Freischaltung bis 30. November 2026.
Die neue Parkraumbewirtschaftung der Stadtgemeinde Imst auf den Freizeit- und Bergbahnparkplätzen
startet mit 1. Juni 2026. Betroffen sind die städtischen Parkflächen in Hoch-Imst, beim Schwimmbad
sowie im Bereich Sportzentrum/Glenthof.
Der entsprechende Beschluss wurde am 3. März 2026 vom Gemeinderat mehrheitlich gefasst. Ziel der
Maßnahme ist eine faire Kostenverteilung sowie die langfristige Sicherstellung von Erhalt, Sauberkeit
und Funktionsfähigkeit der stark frequentierten Parkflächen.
Faire Finanzierung und langfristige Sicherung der Infrastruktur
Die Parkflächen bei Sportstätten und Bergbahnen sind ganzjährig stark ausgelastet. Die bisher
kostenlose Nutzung verursachte jedoch hohe laufende Kosten für Wartung, Reinigung und
Winterdienst. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung soll eine nachhaltige Finanzierung
dieser wichtigen Infrastruktur gewährleistet werden.
„Bei der Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung wurde bewusst auf moderate Tarife und
praktikable Lösungen geachtet. Ziel ist es, insbesondere regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer – etwa
im Sport- und Freizeitbereich – nicht übermäßig finanziell zu belasten und gleichzeitig die Infrastruktur
dauerhaft abzusichern“, betont Verkehrsreferent und 1. Vizebürgermeister Thomas Schatz.
Übersichtliche Tarife und Jahreskarte
Das Tarifsystem wurde übersichtlich und benutzerfreundlich gestaltet. Auf allen Parkflächen sind die
ersten 30 Minuten kostenlos, um kurze Bring- und Abholwege, etwa zu Sportstätten, zu erleichtern.
Danach beträgt die Parkgebühr 80 Cent pro Stunde, mit einem Tagesmaximum von 4,00 Euro. Für die
Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt ein Pauschaltarif von 2,00 Euro. Die Gebühr für ein Busticket in
Hoch-Imst beträgt 8,00 Euro. Sämtliche Tarife orientieren sich an der bestehenden städtischen
Gebührenordnung.
Für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer steht eine Jahreskarte um 60 Euro zur Verfügung. Diese gilt
auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen und entspricht durchschnittlichen Kosten von rund 16 Cent
pro Tag.
Fahrzeuge der Bergrettung sowie weiterer Einsatz- und Rettungsorganisationen sind bei Einsätzen,
Schulungen und Übungen von der Parkgebühr befreit.
Parken beim Erlebnisticket inkludiert
Beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen (Ganzjahressaisonkarte) ist das Parken inkludiert. Personen
mit einem bereits gültigen Erlebnisticket erhalten für den Sommer 2026 eine einmalige Freischaltung
bis 30. November 2026. Diese kann entweder direkt über die Parkster-App oder bei den Imster Bergbahnen bzw. im Stadtamt Imst (Verkehrs- und Sicherheitsreferat oder Finanzreferat)
vorgenommen werden.
Ab 1. Dezember 2026 ist für die kommende Saison ein neues Erlebnisticket zu erwerben, in dem das
Parken inkludiert ist. Pro Ticket kann nur ein Kennzeichen hinterlegt werden – auch bei Familienkarten.
Für weitere Fahrzeuge ist ein zusätzliches Parkticket erforderlich.
Ein wichtiger Hinweis: Bei der Schwimmbad‑Saisonkarte ist das Parken nicht inkludiert. Entsprechende
anderslautende Angaben in Medienberichten waren nicht korrekt.
Moderne technische Umsetzung
Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt an stark frequentierten Standorten teilweise über ein
kamerabasiertes Free‑Flow‑System (u. a. Hoch‑Imst Nord, Glenthof, Sportzentrum). Dabei wird das
Kennzeichen automatisch erfasst, ein Ticket oder eine Schrankenanlage sind nicht erforderlich. Die
Bezahlung ist bequem per Parkster‑App, Bankomat‑ oder Kreditkarte möglich, eine Nachzahlung bis zu
48 Stunden ist ebenfalls möglich.
An weiteren Standorten, etwa beim Schwimmbad und bei Hoch‑Imst Süd, kommen Parkautomaten mit
Bar‑, Karten- und App‑Zahlung zum Einsatz. Unabhängig vom Standort gelten überall dieselben Tarife.
Zusätzlich wird beim Parkplatz Hoch‑Imst Nord ein weiterer Bezahlautomat installiert.
Parkordnung und Kontrollen
Das Campieren sowie das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf den genannten Parkflächen sind
nicht erlaubt. Ein gültiges Parkticket oder eine Jahreskarte berechtigt ausschließlich zum Parken
während der Nutzung der Sport‑ und Freizeiteinrichtungen.
Ein Wachdienst kontrolliert – analog zu den übrigen bewirtschafteten Parkflächen im Stadtgebiet –
regelmäßig auch die Parkplätze bei den Sportanlagen, auf denen Parkautomaten zum Einsatz kommen.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einhaltung der Parkordnung sowie dem Freihalten von
Zufahrten für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettung.
Kaufmöglichkeiten und Service
Die Inbetriebnahme der neuen Parkraumbewirtschaftung erfolgt mit 1. Juni 2026. Jahreskarten können
ab Mai 2026 über die Parkster-App erworben werden.
Für Personen, die kein Smartphone besitzen oder die Parkster-App nicht nutzen möchten, besteht die
Möglichkeit, eine Jahreskarte direkt im Stadtamt Imst (Rathausstraße 9) zu erwerben. Der Antrag zur
Kennzeichenfreischaltung ist im Finanzreferat einzubringen, die Bezahlung erfolgt ebenfalls dort.
Bei Fragen zur neuen Parkraumbewirtschaftung oder bei Unterstützungsbedarf im Umgang mit der
Parkster-App steht das städtische Verkehrs- und Sicherheitsreferat gerne zur Verfügung.
Kurzparkzonen bleiben unverändert
Die bestehenden, bewirtschafteten Kurzparkzonen der Stadtgemeinde Imst (hoheitlicher Bereich) sind
von der neuen Regelung nicht betroffen. Hier gelten weiterhin die bestehenden Tarife und
Bestimmungen. Eine Jahreskarte für die Freizeit‑ und Bergbahnparkplätze oder das Erlebnisticket
berechtigen daher nicht zum kostenlosen Parken in Kurzparkzonen und ersetzen auch keine Anrainer‑
oder Gewerbeparkkarten.
Bild: Stadtgemeinde Imst/Othmar Kolp




