Haftungsrechtliche Bedenken ausgeräumt

Aufgrund der haftungsrechtlichen Bedenken der Seilbahnwirtschaft hinsichtlich der Pistenbenützung von Wintersportlern, insbesondere Tourengehern, bei geschlossenen Liftanlagen, hat das Land Tirol nun für die diesjährige Wintersaison eine subsidiäre Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsbetrag von zehn Millionen Euro abgeschlossen. Diese kommt dann zum Tragen, wenn über die in der Seilbahnwirtschaft ohnehin bestehenden Versicherungen kein entsprechender Versicherungsschutz gegeben ist.

„Ziel des Landes Tirol war und ist, Wintersport zu ermöglichen. Nach dem ersten Schritt, wonach Bewegung in der freien Natur individuell nach den Corona-Regeln vor Öffnung der Lifte auch in Skigebieten zulässig ist, räumen wir mit einem zusätzlichen Sicherheitsnetz des Landes die der aktuellen Situation geschuldeten Bedenken der Seilbahnwirtschaft aus“, erklärt LHStv. Josef Geisler. Wenn in einem Schadensfall ein Verschulden der Liftgesellschaft festgestellt wird und die bestehende Versicherung der jeweiligen Liftgesellschaft nicht greift, stellt das Land Tirol den Versicherungsschutz durch die nunmehr abgeschlossene Versicherung her. Diese gilt ab 14. Dezember 2020.

Tirols Sportreferent appelliert an alle Pistentourengeher und Wintersportler, sich sowohl bis zum 24. Dezember als auch danach an die Regeln zu halten, Pistensperren aufgrund notwendiger Präparierungs- oder Sicherungsarbeiten Folge zu leisten und höchste persönliche Sicherheitsmaßstäbe bei allen Aktivitäten anzulegen.

Foto: Land Tirol/Forcher