Dritte Förderperiode startet

Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung wurde die Förderung aus dem Covid-Arbeitnehmerfonds bis Jahresende verlängert: Die dritte Förderperiode startet am Donnerstag und läuft bis zum 31. Dezember 2020. Ziel des Covid-Arbeitnehmefonds ist die Unterstützung einkommensschwacher ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien, die aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise Einkommensverluste erleiden bzw. erlitten haben. Die Budgetmittel werden vom Land Tirol und der Arbeiterkammer Tirol zur Verfügung gestellt. In den ersten beiden Förderperioden wurden bisher rund 5.000 TirolerInnen unterstützt.

Bisher haben rund 5.000 Tirolerinnen und Tiroler von dieser Förderung des Landes Tirol Gebrauch gemacht.

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird je Förderperiode als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag pro Haushalt gewährt. Die Verringerung des Netto-Haushaltseinkommens muss mindestens 20 Prozent betragen. Mit der Förderung soll Betroffenen geholfen werden, dass sie ihre laufenden Lebenshaltungskosten besser abdecken können, was gerade für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher oder Familien, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not geraten sind, oft wesentlich für die Existenzsicherung ist.

Erwin Zangerl, Präsident der Arbeiterkammer Tirol: „Wir appellieren an die Familien, die etwa mit Arbeitslosen-, Kurzarbeits- oder Krankengeld allein nicht das Auslangen finden, einen Antrag zu stellen. Das Team der Arbeiterkammer Tirol ist dabei gern behilflich.“ Eine Hilfestellung bekommt man telefonisch unter 0800/22 55 22 – 2222, per E-Mail an hilfe@ak-tirol.com oder persönlich in der Arbeiterkammer Tirol in Innsbruck, Schöpfstraße 2.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Fördernehmer können unselbständig erwerbstätige Personen sein, die zwischen 15. März und 31. Dezember 2020 aufgrund der Coronakrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Beschäftigungsausmaß verringern mussten (Kurzarbeit) oder sich infolge der Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe im Krankengeldbezug befinden und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen um mindestens 20 Prozent haben. Auch Personen, die im Zeitraum zwischen 15. März und 31. Dezember 2020 beschäftigungslos sind, über eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers verfügen und wegen der Coronakrise diese Beschäftigung nicht antreten konnten, können die Förderung beantragen.  

Weitere Informationen und das Antragsformular findet man unter

www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/formulare-unterstuetzung-covid-arbeitnehmerinnenfonds/