Förderperioden werden verlängert

nmitten der ersten Corona-Welle wurde von der Tiroler Landesregierung der Covid-ArbeitnehmerInnenfonds initiiert. Ziel war es, einkommensschwache ArbeitnehmerInnen und ihre Familien während der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen. Auf Basis eines gemeinsam getragenen Antrages beschloss die Tiroler Landesregierung nunmehr die Verlängerung dieses Förderpakets. Die vierte Förderperiode startet mit 1. Jänner 2021, die fünfte mit 1. April 2021. Die Budgetmittel werden vom Land Tirol und der Arbeiterkammer Tirol zur Verfügung gestellt.

Konkret können folgende Personen um Unterstützung ansuchen: unselbständig Erwerbstätige, die zwischen 15. März 2020 und 30. Juni 2021 aufgrund der Coronakrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Beschäftigungsausmaß verringern mussten (Kurzarbeit), ihre neue Beschäftigung nicht antreten konnten oder aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe im Krankengeldbezug sind und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen haben.

Weitere Infos und Link

Die Förderung ist weiterhin einkommensabhängig – das Netto-Haushaltseinkommen muss sich um mindestens 20 Prozent verringert haben. Insgesamt gab bzw. gibt es fünf Förderperioden: 15. März bis 30. Juni 2020, 1. Juli bis 30. September 2020, 1. Oktober bis 31. Dezember 2020, 1. Jänner bis 31. März 2021 und 1. April bis 30. Juni 2021. Für jede Förderperiode ist ein eigener Antrag zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular man unter www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/formulare-unterstuetzung-covid-arbeitnehmerinnenfonds/