Hilfsmaßnahmen für die Gastronomie

Aktuell

  1. Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke von 20% auf 10% ab 01. 07.2020 bis 31.12. 2020. Diese Maßnahme wirkt sich somit ab 15.September aus
  2. Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung– Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro
    – Erhöhung des Grundpauschales von 10 auf 15% (befristet bis Ende 2020)
    – Erhöhung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro
  3. Mehr Geld für Dorfwirtshäuser: Besondere Unterstützung für strukturschwache Regionen und kleine Dorfwirtshäuser. Erhöhung des Mobilitätspauschale von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner.
  4. Höhere Grenzen für Essensgutscheine: Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte).
  5. Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird erhöht: Mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent.
  6. Die Einstellung von Aushilfskräften werden wir für die Gastronomie spürbar erleichtern.
  7. Abschaffung der Schaumweinsteuer: Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und der Konsumenten.
    Es bleibt allerdings die Umsetzung abzuwarten, die aus Erfahrung bürokratisch ist und an viele Bedingungen geknüpft sein wird!

Hier bei Interesse in aller Kürze von uns nochmals ein Überblick der Maßnahmen im Bereich Gastronomiezur Erinnerung:

Haftungsübernahmen und Tilgungsaussetzung

  • Bereits am 6. März 2020 präsentierte die Tourismusministerin ein erstes Maßnahmenpaket, das aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision durch das BMLRT bestand. Ziel der Haftungsübernahmen ist es, Liquidität zu sichern und die Aufrechterhaltung des Betriebs zu gewährleisten.
  • Die ÖHT bietet mittlerweile drei attraktive Modelle für Haftungsübernahmen an (80%, 90% oder 100%). Die Ansuchen für die Haftungsübernahmen erfolgen über die jeweilige Hausbank
  • Durch die Schaffung eines eigenen Haftungsrahmens für COVID-19-Überbrückungsfinanzierungen stehen den KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft vorerst bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung.
  • Die Haftungen werden aus dem Corona Hilfs-Fonds zur Verfügung gestellt, mit denen vor allem jene Unternehmen unterstützt werden, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben und daher mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind. Das sind vor allem Branchen wie die Gastronomie, Beherbergung und Freizeitwirtschaft.
  • In Ergänzung zu den von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen bietet die ÖHT ihren Kunden eine Tilgungsaussetzung der TOP-Tourismus-Kredite für das gesamte Jahr 2020 an.
  • Nähere Informationen zu Inhalt und Beantragung der Garantie-Instrumente sowie zur Tilgungsaussetzung finden Sie auf der Website der ÖHTwww.oeht.at
  • Die Förderungsexpertinnen und –experten der ÖHT stehen darüber hinaus für eine persönliche Beratung über die COVID-19-Hotline der ÖHT unter + 43(0)720/301 355 zur Verfügung.

Fixkostenzuschuss aus dem Corona Hilfs-Fonds

  • Aus dem Corona-Hilfs-Fonds können Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auch einen Fixkostenzuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 40%
  • Ersetzt werden Fixkosten – je nach Umsatzausfall – in Höhe von bis zu 75% für drei aufeinanderfolgende Monate im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020
  • Die Einreichung erfolgt ab 20. Mai 2020 über FinanzOnline. Nähere Informationen folgen.www.steuerklar.at

Maßnahmen für Härtefälle (Härtefall-Fonds)

  • Förderungsprogramm zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, insbesondere auch kleine Familienbetriebe (z.B. Fremdenführer, Imbissstände)
  • Die Wirtschaftskammer Österreich wickelt das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds ab
  • Dafür werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond bis zu 2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
  • Die Auszahlungen erfolgen bereits ab Kalenderwoche 14 in zwei Phasen. Die Phase 2 hat am 20. April 2020 gestartet. Allen Antragstellern – unabhängig aus welcher Phase – stehen insgesamt max. 6.000 Euro zur Verfügung (max. 3 Monate)
  • Die Abwicklung der Förderung für die Land- und Forstwirtschaft erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Hier können Wein- und Mostbuschschankbetriebe, sowie Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof), um Unterstützung ansuchen. Mit der Phase 2 können auch Privatzimmervermieter mit Zimmern im eigenen Haushalt Anträge über die Agrarmarkt Austria stellen

AKM, GIS, Kreditraten

  • Es besteht auch die Möglichkeit der Aussetzung des AKM-Lizenzvertrages.
  • GIS akzeptiert bei Schließungen von Unternehmen aufgrund der Corona-Krise eine Abmeldung
  • Kreditmoratorium: Zinszahlungen und Tilgungsleistungen bzw. Pauschalraten können für Kreditverträge von Kleinstunternehmern (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme) für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden. Voraussetzung dafür sind nachweisbare Einkommensausfälle aufgrund der COVID-19-Krise. Nähere Informationen dazu bei Ihrer Hausbank

Unterkunft-Plattform für Schlüsselarbeitskräfte

  • Die Plattform https://openhotels.at/ für das Zusammenführen von Unternehmen, die Unterkünfte in den Bundesländern für Schlüsselarbeitskräfte suchen, ist online
  • Beherbergungsbetriebe können sich dort rasch und unkompliziert registrieren
  • Alle Unternehmen können die offenen Unterkünfte nach Bundesland und Bezirk filtern
  • Informationen dazu unter https://wko.at/offene-hotels

Kurzarbeitsmodell im Tourismus

  • Mit dem Corona-Kurzarbeitsmodell sollen möglichst viele Arbeitnehmer (inklusive Lehrlinge) in der Beschäftigung gehalten werden
  • Dieses können nun auch Tourismusverbände mit entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit in Anspruch nehmen
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen
  • Gekürzte Normalarbeitszeit muss nur im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes zwischen 10 und 90 Prozent liegen – längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%
  • Nettoersatzraten zwischen 80-90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts. Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht
  • Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung um weitere drei Monate möglich
  • Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln
  • Nähere Informationen über die Voraussetzungen und notwendigen Schritte, inklusive Formular finden Sie beim Arbeitsmarktservice AMS

Steuererleichterung, Stundungen, Sozialversicherung

  • Es besteht die Möglichkeit einer Stundung bzw. einer Ratenzahlung der Steuern (ESt, KÖSt). Details erfragen sie bei uns www.steuerklar.at
  • Neben der Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bestehen weitere Erleichterungen durch das Aussetzen von Gebühren und Verlängerung von Fristen
  • Informationen und Antragsformular zur den Steuerstundungen und –Erleichterungen. Details erfragen sie bei uns www.steuerklar.at
  • SVS-Versicherte können Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen beantragen. Details erfragen sie bei uns www.steuerklar.at

Wirtepaket

  • Um Gastronomiebetriebe bestmöglich beim Wiederhochfahren zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein 500 Millionen Euro Wirtepaket geschnürt
  • Es enthält steuerliche und bürokratische Entlastungen, um die Gastronomie zu unterstützen und den Konsum anzukurbeln
  • Siehe ganz oben

Unterkunft-Plattform für Schlüsselarbeitskräfte

  • Die Plattform https://openhotels.at/ für das Matching von Unternehmen, die Unterkünfte in den Bundesländern für Schlüsselarbeitskräfte suchen, ist online
  • Beherbergungsbetriebe können sich dort rasch und unkompliziert registrieren
  • Alle Unternehmen können die offenen Unterkünfte nach Bundesland und Bezirk filtern
  • Informationen dazu unter https://wko.at/offene-hotels

Aktuelle Verhaltensregeln

für Gäste und Unternehmer im Gastronomiebereich finden sie hier (inkl. Verordnung zum herunterladen):

https://www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie/