Rechtssicherheit beim Tanken an E-Ladestationen

Um mehr als 70 Prozent stiegen 2020 die Zulassungen von vollelektrischen Autos in Österreich gegenüber dem Vorjahr. Rund 45.000 Elektroautos rollen damit über Österreichs Straßen. „Mit diesem Trend sollte auch die Infrastruktur rund um das Thema Elektromobilität Schritt halten“, sieht NEOS-Landtagsabgeordneter und Verkehrssprecher Andreas Leitgeb die Politik in der Pflicht und zeigt auf: „Die Abrechnung von Ladevorgängen birgt für Betreiber von Ladestationen besondere Herausforderungen, wie zum Beispiel das Eichrecht. Als Abrechnungsbasis wird bislang Zeit herangezogen, wenngleich eine Abrechnung nach „getankten Kilowattstunden“ für die Kundschaft transparenter und vergleichbarer wäre.“ 

Erfreut zeigt sich Leitgeb daher, hier eine Verbesserung erzielt zu haben: „Unser Antrag, wonach eine gesetzliche Grundlage für die Abrechnung nach Kilowattstunden bei öffentlichen kostenpflichtigen E-Ladestationen geschaffen werden soll, fand in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Verkehr große Zustimmung!“

Für die korrekte Abrechnung nach kWh ist ein geeichtes Messgerät erforderlich – Zähler in den Ladestationen müssen vorgegebenen Richtlinien entsprechen. National geregelt ist dies im Maß- und Eichgesetz (MEG). 

„Manche Anbieter verrechnen den Kund_innen bereits Kilowattstunden statt Zeiteinheiten und bewegen sich dadurch rechtlich auf dünnem Eis. Wir konnten nun anregen, dass eine vernünftige Rechtsgrundlage geschaffen wird!“, schließt Leitgeb. Der Landtag wird in seiner kommenden Sitzung über den NEOS-Antrag final entscheiden.