Wahl in Oberland DABEI

Wählen mit Wahlkarte: Diese Fristen sind zu beachten

Am 25. September 2022 findet die Tiroler Landtagswahl statt. Noch bis Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr können Wahlkarten mündlich in der eigenen Gemeinde beantragt werden. Neben der Beantragung sind zudem auch für die Abgabe der Wahlkarten Fristen zu beachten.

Die Wahlkarte kann persönlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in jener Gemeinde, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist, abgegeben werden. Auch eine beauftragte Person kann die Wahlkarte in der Gemeinde vorbeibringen.

Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt das Land Tirol. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 23. September 2022, in der Gemeinde eintreffen. Auch hier gilt die Dauer des Postwegs zu beachten.

Schließlich kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 25. September 2022, im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis die/der WählerIn eingetragen ist, abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst. In anderen Wahllokalen bzw. Gemeinden kann die Wahlkarte nicht abgeben werden.

Nicht vergessen: vor Abgabe Wahlkarte verschließen und unterschreiben.

Nach dem Erhalt der Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel (Zustellung nach schriftlicher Beantragung per Post, bei mündlicher Beantragung direkt von der Gemeinde) ist dieser persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu legen und dieses wiederum in die Wahlkarte zu geben. Nach dem Verschließen muss die/der WählerIn auf der Rückseite der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Bereich unterschreiben. Weitere Informationen rund um die Landtagswahl 2022 sind online unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 zu finden.

Titelbild: Auch, wenn man am Sonntag nicht vor Ort ist, kann man von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.

Foto: Pixabay/Wokandapix