Bürgermeister und Gemeinderatswahlen 2022 in Oberland DABEI

Wählen mittels Wahlkarte: Bis 25. Februar beantragen

Sonntag, der 27. Februar 2022, ist in fast ganz Tirol Wahlsonntag. Nur in Innsbruck, Matrei am Brenner und Wängle finden an diesem Tag keine Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen statt, da dieser Urnengang schon durchgeführt wurde oder zu einem späteren Termin erfolgt. Wer am 27. Februar aus bestimmten Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit vorab eine Wahlkarte zu beantragen. „Sei es eine Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder auch ein positives Corona-Testergebnis und eine damit einhergehende behördliche Quarantäne: Auch wenn Sie am 27. Februar verhindert sind, können Sie mittels Wahlkarte Ihre Stimme abgeben. Nutzen Sie gegebenenfalls diese Möglichkeit und bestimmen Sie aktiv in Ihrer Gemeinde mit“, appelliert Gemeindelandesrat Johannes Tratter an alle Wahlberechtigten, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Die Wahlkarte: beantragen, ausfüllen, abgeben

Die Wahlkarten können Wahlberechtigte in ihrer Wohnortgemeinde schriftlich (auch per E-Mail möglich) bis Mittwoch, 23. Februar, oder mündlich bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Nach der Beantragung werden die Wahlkarten samt Wahlkuvert und Stimmzettel ab Mitte Februar von der Post zugestellt, da erst kurz zuvor die Wahlbehörde die endgültige Prüfung der Wahlvorschläge vornimmt. Zudem ist auch eine persönliche Abholung in der Gemeinde möglich – entweder von der/dem AntragstellerIn selbst oder von einer bevollmächtigten Person. Die zugesandten Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu stecken und dieses wiederum in die Wahlkarte zu legen. Anschließend muss die Wahlkarte gut verschlossen und auf der Rückseite des Kuverts unterschrieben werden.

Die Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkarte kann bis Freitag, 25. Februar 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in der eigenen Gemeinde erfolgen. Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt die Gemeinde. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 25. Februar, in der Gemeinde eintreffen. Schließlich kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 27. Februar, im zuständigen Wahllokal abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst. Sobald eine Wahlkarte beantragt wurde, ist ein gewöhnlicher Urnengang am Wahlsonntag jedoch nicht mehr möglich (das heißt: Nach Beantragung der Wahlkarte kann beim Besuch des Wahllokals nur die Wahlkarte abgegeben werden).

Fliegende Wahlkommission

Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen oder auch wegen einer behördlichen Absonderung aufgrund einer Coronainfektion am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde, die sogenannte fliegende Wahlkommission. Diese kommt direkt in das Haus der/des Wahlberechtigten. Ein Antrag für die Sonderwahlbehörde muss schriftlich oder mündlich bis spätestens Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, in der Gemeinde erfolgen.

Die Landeszeitung informiert – auch in „Leichter Sprache“

Rund um die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl am 27. Februar 2022 informiert die neue Ausgabe der Tiroler Landeszeitung ausführlich auf 32 Seiten. Neben der Online-Version (www.landeszeitung.at) wird in diesen Tagen eine gedruckte Ausgabe als amtliche Mitteilung an alle Haushalte in Tirol zugestellt. Das informative Angebot über alle Fristen, das gültige Ausfüllen von Stimmzetteln und weitere Regelungen rund um den Urnengang ist in der Landeszeitung auch in leicht verständlicher Sprache zu finden. So werden etwa anschaulich die einzelnen Schritte erläutert, wie die gültige Stimmabgabe mittels Wahlkarte erfolgt. „Menschen mit Lernschwächen, nichtdeutscher Muttersprache oder Menschen, die sich beim Lesen schwertun – sie alle haben das Recht, am politischen Geschehen teilzuhaben. Gerade bei Wahlen sind die Regelungen und Bestimmungen jedoch oft schwer zu verstehen. Um alle Wahlberechtigten ins Boot zu holen und ihnen alle wichtigen Informationen verständlich zu übermitteln, werden die wichtigsten Informationen zur Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl in Leichter Sprache angeboten. Zudem besteht für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, sich direkt in ihrer Gemeinde zu informieren“, sagt LR Tratter. 

Weitere Informationen zur Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2022 sind zudem hier zu finden: www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl bzw. wahlen.tirol.gv.at

Titelbild: Mohamed Hassan auf pixabay.com