Autostopper in Oberland DABEI

Diese Regeln gelten für Autostopper

Eine Strecke komplett per Autostopp zurückzulegen ist in Zeiten von Mitfahr-Apps und ähnlichen Möglichkeiten nicht mehr ganz so angesagt wie früher. Und doch sieht man – speziell zum Start der Festivalsaison – immer wieder Menschen, die am Straßenrand den Daumen heben und auf eine Mitfahrgelegenheit hoffen. „Was vielen nicht bewusst ist: Es gibt durchaus Regeln und Vorschriften, an die man sich halten sollte – so ist in Österreich beispielsweise das Trampen an Autobahnen und Schnellstraßen verboten. Ausnahme: Autobahn-Parkplätze und Raststationen“, erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Mindestens ebenso wichtig: Junge Autostopper:innen und deren Eltern sollten die jeweiligen Altersbestimmungen kennen. „Die Altersgrenzen für minderjährige Autostopper sind in Österreich in den jeweiligen Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer geregelt“, erläutert die ÖAMTC-Juristin. In Vorarlberg und Kärnten ist das Autostoppen ab 14 Jahren, in der Steiermark ab 16 Jahren erlaubt. In den übrigen Landesgesetzen finden sich keine Beschränkungen.

ÖAMTC-Sicherheitstipps für Autostopper:innen.
  • Herannahenden Autos muss es möglich sein, sicher anzuhalten. Deshalb sind Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen als „Standplatz“ tabu.
  • Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden. Ist das nicht möglich, auf helle, gut sichtbare Kleidung und bestenfalls rückstrahlende Materialien achten.
  • Wenn möglich: Nicht allein trampen.
  • Immer zuerst erkundigen wohin der:die Autofahrer:in unterwegs ist, bevor man das eigene Ziel nennt und nach Möglichkeit das Gepäck bei sich behalten. Außerdem das Kennzeichen notieren und übers Smartphone an Freunde oder Familie senden.
Was Autolenker:innen beim Mitnehmen von Personen beachten sollten.
  • Niemals auf Autobahnen oder Schnellstraßen anhalten, um Autostopper mitzunehmen. Das ist nicht nur verboten, sondern kann vor allem auch sehr gefährlich sein.
  • Nicht an unübersichtlichen Stellen halten, Gefahren für den Nachfolgeverkehr – und die Autostoppenden – dürfen keinesfalls entstehen.
  • Bei einem Verkehrsunfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Schäden, die mitgenommene Tramper:innen erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist. Problematisch können allerdings Schadenersatzforderungen sein, die über die Versicherungssumme hinausgehen. Ausgeschlossen können solche Forderungen nur werden, wenn der:die Mitfahrende eine entsprechende Erklärung zur Haftungsbeschränkung unterschreibt.

Generell ist festzuhalten: Autostoppen birgt Risiken für alle Beteiligten. Alle lassen sich zwar nicht ausschalten, aber viele gefährliche Situationen können durch Einhaltung einiger Spielregeln vermieden werden.

Titelbild: Was muss man beachten, wenn man als Autostopper unterwegs ist oder Autostopper mitnimmt? ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka klärt auf.

Foto: Pexels/Kamaji Ogino