Masern-Erkrankungen in Tirol

Insgesamt wurden in Tirol im heurigen Jahr bislang 44 Masern-Erkrankungen verzeichnet. Ein Großteil davon ist bereits gesundet und nicht mehr ansteckend. Aktuell gelten inkl. der derzeit vorliegenden konkreten Verdachtsfälle zehn Personen als an Masern erkrankt. Eine der aktuell erkrankten Personen hat sich nach aktuellem Kenntnisstand – unwissend über die Erkrankung – während dem ansteckungsfähigen Zeitraum am Montag, 12. Februar, im Einkaufszentrum DEZ in Innsbruck in den Geschäften „Hörtnagl“ und „A1 Shop“ aufgehalten. Personen, die sich zwischen 12.30 Uhr und 15.30 Uhr ebenfalls dort aufgehalten haben, sind aufgerufen, ihren Impfstatus auf zwei Masern-Impfungen zu prüfen (im Impfpass etwa unter MMR-Impfung als MMRvaxPro oder Priorix zu erkennen). Gegebenenfalls ist die Impfung ehestmöglich nachzuholen und der Gesundheitszustand ist zu beobachten. Personen, bei welchen Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege auftreten (7- 21 Tage nach dem Kontakt, entsprechend der Länge möglichen Inkubationszeiten – demnach vom 19. Februar bis 4. März), sollen sich isolieren und zunächst eine Ordination bzw. das Krankenhaus telefonisch vorinformieren. Zweifach geimpfte Personen sowie Personen, die bereits eine Masererkrankung durchlaufen haben, gelten als immun.

Impfung als wirksamster Schutz gegen Maserninfektion

Eine Masern-Erkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren kann zu schweren Erkrankungen führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst aber auch für andere ist eine frühzeitige – ab vollendetem 9. Lebensmonat – zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung. Nach zwei Impfungen ist eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.

Informationen zur MMR-Impfung

  • Kostenlos bei HausärztInnen sowie bei FachärztInnen für Kinderheilkunde und Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften
  • Terminvereinbarung für den niedergelassenen Bereich über die jeweilige Ordination
  • Terminvereinbarung für Gesundheitsämter telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung des Landes unter termin.tirol.gv.at
  • Weitere Informationen auf der Website des Landes

Bild: Vinel Sutanto auf unspladh.com