Quarantäneverordnung für das Paznauntal, St. Anton und Sölden bis 13. April verlängert

Heute, Donnerstag, gab LH Günther Platter bekannt, dass die bestehende Verordnung für das Paznauntal, St. Anton und Sölden bis zum Ablauf des 13. April 2020 verlängert wird. Das heißt, dass alle Personen, die sich derzeit in diesen Quarantänegebieten befinden, sich auch weiterhin dort aufzuhalten haben. „Was die Ausreise der ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, so findet derzeit eine Abstimmung mit dem Außen- und Gesundheitsministerium statt“, so LH Platter. Grundsätzlich setzt eine Ausreise das Einvernehmen zwischen dem österreichischen Außen- und Gesundheitsministerium und die Bereitschaft des jeweiligen Heimatlandes voraus, seine jeweiligen StaatsbürgerInnen heimkehren zu lassen. Sobald hier eine Regelung getroffen sei, werde diese an die betroffenen MitarbeiterInnen kommuniziert.