Fußgängerzone Telfs in Oberland DABEI

Ganzjährige Telfer Fußgängerzone in Kraft

Die Vision einer ganzjährigen Fußgängerzone ist Wirklichkeit geworden. Die Marktgemeinde verfügt jetzt über ein autofreies Ortszentrum. Im Beisein von Bürgermeister Christian Härting, Wirtschaftsausschuss-Obmann GV Alexander Schatz und GV Christoph Walch wurden die Poller hochgefahren und die Verkehrstafeln montiert. Ab jetzt heißt es – „Menschen rein, Autos nein“.

Die bisherige Begegnungszone wurde nun per Verordnung offiziell zur ganzjährigen Fußgängerzone. Der 120 m lange Straßenabschnitt zwischen Hotel Munde und Zufahrt RathausSaal-Garage ist nun für den motorisierten Verkehr gesperrt. Es sind keine Autos, Mopeds und Motorräder mehr erlaubt, wobei der Fahrradverkehr – im Schritttempo – vom Fahrverbot ausgenommen ist. Mit Events und Neuansiedelungen soll die Fußgängerzone als attraktive Gastro-, Shopping- und Flaniermeile zum Verweilen weiter entwickelt werden.

Eröffnungsfest am 6. Mai.

Mit einer großen Eröffnungsparty wird Telfs am 6. Mai im Zentrum kulinarisch-musikalisch in eine neue Ära starten. Das Fest markiert den Start des Eventsommers mit insgesamt 8 x Monatsmarkt (Start ist am 8. April), 5 x Telfer Aperitif und – neu – 5 x Telfs LIVE (Livemusik in der Gastronomie) sowie weiteren Highlights im Jahreslauf.

Doch was ist in der neuen Fußgängerzone erlaubt und was nicht?
Welchen Bereich umfasst sie? Die permanente Fußgängerzone erstreckt sich vom Hotel Munde (Poller Hotel Munde) bis zur Zufahrt RathausSaal-Tiefgarage. Auch der nördlichste Teil der Josef-Schöpf-Straße ist nun Fußgängerzone. Eine Durchfahrt ist damit nur mehr bis zum Parkplatz Tiroler Sparkasse möglich. Die Kirchstraße und die Bahnhofstraße sowie der Obermarkt bleiben für den motorisierten Verkehr offen.

Wie fahre ich zur Tiefgarage zu? Die Zufahrt zur RathausSaal-Tiefgarage kann ausschließlich über die Bahnhofstraße erfolgen.

Und zur Klostergasse? Die Zufahrt zu den Parkplätzen (Arzt, Rettung, Anwaltskanzlei…) kann ebenfalls ausschließlich über die Bahnhofstraße erfolgen.

Darf ich mit dem Rad fahren? Fahrräder, E-Bikes, »klassische« Roller, Scooter und E-Scooter dürfen im Schritttempo gefahren werden. Auf den Fußgängerverkehr ist Rücksicht zu nehmen.

Wo kann ich parken? Im unmittelbaren und im erweiterten Zentrumsbereich inkl. Inntalcenter und Tiefgaragen (Ärztehaus und SportZentrum) stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Fußgängerzone sowie das gesamte Ortszentrum sind von allen Parkplätzen und Tiefgaragen aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die Gratis-Parkstunde im Zentrum sowie eine attraktive Tarifgestaltung bei der Parkraumbewirtschaftung machen das autofreie Erlebnis im Telfer Ortszentrum perfekt.

Wann ist Ladetätigkeit erlaubt? Ladetätigkeit in den ausgewiesenen Ladezonen ist von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 5 bis 11 Uhr, erlaubt. Sonntags ist jede Ladetätigkeit verboten.

Gibt es Ausnahmen? Weiters ausgenommen – in der Zeit der Ladetätigkeit – sind Lenker/-innen von Fahrzeugen, die Personen mit einem Ausweis gemäß §29 b Abs. 1 StVO befördern. Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr, Polizei, Rettung, etc. sowie die Müllabfuhr können rund um die Uhr zufahren.

Titelbild: Die ganzjährige Fußgängerzone ist in Kraft: Wirtschaftsausschuss-Obmann GV Alexander, GV Christoph Walch und Bürgermeister Christian Härting zeigten sich erfreut, als mit dem Hochfahren der Poller eine neue Ära im Telfer Ortszentrum eingeleitet wurde.

Foto: MG Telfs/Hackl