Maßnahmen zur Absicherung der mobilen und stationären Pflege

Die Coronavirus-Pandemie stellt das Land Tirol auch in der Pflege vor eine besondere Herausforderung. Neben Personalengpässen in stationären Pflegeeinrichtungen können 24-Stunden-Betreuerinnen aufgrund der aktuellen Reiseeinschränkungen in den Nachbarstaaten teilweise nicht zum Einsatz nach Tirol einreisen. Um die Pflege in dieser Situation in Tirol abzusichern, initiiert das Land Tirol einen umfassenden Pflege-Personalpool und gewährt 24-Stunden-Pflegerinnen bei Ausweitung ihrer Tätigkeiten eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 500 Euro. Die entsprechende Richtlinie sowie Details zur Beantragung des Bonus werden derzeit ausgearbeitet.

„Pflegekräfte werden derzeit dringend benötigt. In erster Linie wollen wir auf Pflegekräfte setzen, die bereits bei uns tätig sind und waren. Kurzarbeit ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege – ob stationär oder mobil – derzeit nicht vorgesehen“, sagt Gesundheits- und Pflegelandesrat Bernhard Tilg und betont, dass dies schon allein aufgrund der ganzheitlichen Betreuung im Sinne der KlientInnen nicht zielführend wäre. Stattdessen präsentiert der Landesrat für diese Herausforderung neue Lösungen. „Insgesamt werden für die Absicherung der Pflege in der aktuellen Krise 2,5 Millionen Euro vom Land Tirol zusätzlich bereitgestellt“, informiert der Gesundheits- und Pflegelandesrat.

Einführung eines Pflege-Personalpools

„Um einem Pflegeengpass bei gleichzeitigem Pflegemehrbedarf entgegenzuwirken, das vorhandene Personalkontingent im stationären Bereich zu erhöhen und die Nichtbeschäftigung von dringend benötigtem Personal zu verhindern, wird vom Land Tirol ein zentraler Pflege-Personalpool von verfügbaren Fachkräften eingerichtet. Das Land Tirol kann dann die dort erfassten und gemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarfsorientiert an Einrichtungen zuweisen“, erklärt LR Tilg.

Für den Zeitraum von 15. März bis 30. Juni 2020 übernimmt das Land Tirol die nachgewiesenen Pflegekosten samt einer Verwaltungspauschale in Höhe von sieben Prozent für Pflege- und Betreuungspersonal, das bei Sozial- und Gesundheitssprengeln sowie in der mobilen Pflege beschäftigt und derzeit dienstfrei gestellt ist.

Einmaliger Bonus von 500 Euro für 24-Stunden-BetreuerInnen

Derzeit gibt es in Tirol rund 1.200 Personen, die eine Förderung des Bundes zur 24-Stunden-Betreuung beziehen. Um die Versorgung dieser pflegebedürftigen Personen sicherzustellen, gewährt das Land – wie bundesweit einheitlich vorgesehen – Betreuerinnen in der 24-Stunden-Pflege einen einmaligen Bonus von 500 Euro, wenn diese ihren vereinbarten Betreuungszyklus um mindestens vier Wochen verlängern.

„Der Bonus gilt als Anreiz und Dankeschön gleichermaßen. In diesen herausfordernden Zeiten ist das funktionierende Gesundheits- und Pflegesystem ein starkes Fundament“, so LR Tilg. Finanziert werden diese Boni durch das Verwaltungsübereinkommen Covid-19 mit dem Bund.

Vorbereitungen für zusätzliche Pflegebetten

Das Land Tirol trifft außerdem Vorbereitungen für einen möglichen Mehrbedarf an Pflegebetten im Zuge der Corona-Krise. Damit soll die Pflege von Personen, deren häusliche Pflege aus verschiedenen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann – etwa da das betreuende Umfeld erkrankt ist oder nicht nach Österreich einreisen kann – abgesichert werden. „Dazu laufen bereits Gespräche mit Betreiberinnen und Betreibern von bettenführenden Institutionen, welche eine entsprechende Infrastruktur bereitstellen können“, so LR Tilg. „Das erforderliche Pflegepersonal für diese zusätzlichen Pflegebetten kann über Ehrenamtliche sowie bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personalpool gedeckt werden.“

Eigene Hotline-Beratung zum Thema Pflege

Das Land Tirol hat bereits eine eigene Corona-Hotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 80 80 30 eingerichtet, die 24 Stunden zur Verfügung steht. Über diesen Kanal erfolgen immer häufiger auch Fragen zum Thema Pflege. Deshalb wird im Rahmen der Hotline eine eigene Stelle eingerichtet, die AnruferInnen zum Thema Pflege berät und informiert. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung.