Großes und kleines deutsches Eck wieder offen

Auf direktem Weg von Salzburg nach Tirol oder zurück – das ist nun wieder über das Große Deutsche Eck möglich: Die aktuellen Fallzahlen belegen, dass die aufgrund des Coronavirus getroffenen Einschränkungen sowie die Wiedereinführung von Grenzkontrollen die Verbreitung der Infektionskrankheit stark eingedämmt haben. „Der positive Trend erlaubt deshalb weitere schrittweise Lockerungen. Es freut mich, dass nun eine Forderung Tirols an den Bund erfüllt wurde und die Durchfahrt über das Große und Kleine Deutsche Eck ab sofort wieder möglich ist – beide gelten für die westlichen Bundesländer als wichtige und zeitsparende Verbindung zu den anderen Bundesländern in Österreich“, informiert LH Günther Platter über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Österreich und Deutschland. „Alle entsprechenden Stellen sind bereits informiert und ich erwarte mir, dass die Abwicklung an den Grenzübertritten nun reibungslos funktioniert.“

Familienbesuche oder innerösterreichischer Tourismus: Deutsches Eck befahrbar

Konkret heißt dies nun, dass das Große Deutsche Eck (Strecke Walserberg – Kiefersfelden/Kufstein) sowie das Kleine Deutsche Eck für den Durchgangsverkehr immer dann genutzt werden können, wenn eine Einreise nach Deutschland entsprechend der deutschen Vorschriften möglich ist. Dies gilt beispielsweise auch für Besuche von nahen Verwandten wie Eltern, Kindern, Tanten oder Onkeln.

Zudem ist die Durchreise ohne Halt in Deutschland nun auch für touristische Aufenthalte innerhalb Österreichs über das Große und Kleine Deutsche Eck möglich. Hier gilt eine Nachweispflicht beispielsweise durch eine Buchungsbestätigung, Rechnung oder bei Ferienwohnungen eine Meldebescheinigung.

Eine Einreise und der Verbleib in Deutschland für touristische Zwecke sind jedoch nicht möglich. Das heißt auch: Nach wie vor ist es nicht gestattet, die Grenzen für Einkaufsfahrten nach Deutschland oder für Ausflüge in Deutschland zu passieren. Eine Wiedereinreise nach Österreich ist in diesen Fällen nur mit negativem Coronavirus-Testergebnis, das nicht älter als vier Tage ist, oder dem Antritt einer 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne möglich.

Ein- und Ausreise: Regelungen der Nachbarstaaten beachten

„Die Zuständigkeit für die Einreise oder Wiedereinreise nach Österreich und Tirol liegt beim Gesundheits- und Innenministerium. Das Grenzmanagement durch die Tiroler Bezirksverwaltungsbehörden und ihre im gesundheitsbehördlichen Assistenzeinsatz befindlichen Organe des österreichischen Bundesheeres erfolgt auf Basis der vom Bund vorgegeben Regelungen“, betont LH Platter. Wichtig sei es für die Bevölkerung jedenfalls, die Regelungen weiterhin einzuhalten und sich bei der Ausreise in einen Nachbarstaat auch über die dort gültigen Bestimmungen hinsichtlich der Ein- und Ausreise zu informieren.

Bislang konnte das „Kleine Deutsche Eck“ gemäß den Regelungen des Gesundheitsministeriums lediglich von Personen, die in der kritischen Infrastruktur und in der Daseinsvorsorge tätig sind, von medizinischem Personal, Mitgliedern von Blaulichtorganisationen oder BerufspendlerInnen passiert werden. Auch wer eine medizinische Leistung unbedingt in Anspruch nehmen musste, durfte die Grenze passieren. Aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen durften zuletzt auch Besuche von nahen Verwandten stattfinden.