Beratungsförderung unterstützt Wirtschaftstreibende

Die gemeinsam von Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol getragene Förderung von Beratungsleistungen zur Krisenbewältigung wird mit bis dato über 5.500 Covid-bedingten Ansuchen und 1,9 Millionen Euro an genehmigter Unterstützung stark nachgefragt. Die Tiroler Beratungsförderung wurde im Frühjahr 2020 um den Schwerpunkt „Coronavirus (Covid-19) bedingte betriebswirtschaftliche Beratung“ ergänzt. Dieser Schwerpunkt wurde mit Jahresende 2020 bis 30. Juni 2021 verlängert. Sie kann auch von jenen in Anspruch genommen werden, die im vergangenen Jahr bereits profitiert haben – jeweils für neue, noch nicht geförderte Leistungen.

„Von der Beantragung von Hilfsfonds über die Kurzarbeit bis zur Abwicklung von Überbrückungsfinanzierungen und Krediten – Die kleinstrukturierte Tiroler Wirtschaft ist im Zusammenhang mit der Coronakrise nach wie vor stark auf betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen angewiesen – etwa im Rahmen der Expertise von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Ziel der Beratungsförderung ist es, eine Entlastung der heimischen Wirtschaftstreibenden durch geförderte Covid-Beratungsleistungen zu bewirken. Die bisherigen Antragszahlen und zahlreiche positive Rückmeldungen zeigen mir, dass diese Unterstützung gerne angenommen wird und treffsicher ist“, betont Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.

„Für die Wirtschaftskammer Tirol ist es wichtig, unseren Mitgliedunternehmen optimale Unterstützungen in dieser nach wie vor schwierigen Situation anbieten zu können. Wenn in den Unterstützungen durch den Bund Lücken ausgemacht werden, versuchen wir diese auf Landesebene auszufüllen. Die Beratungsförderung ist hierfür ein gutes Beispiel. Es wurde ein Bedarf erkannt und die hohe Nachfrage gibt uns Recht. Die dafür eingesetzten Mittel fließen direkt als Liquidität in die Tiroler Wirtschaft“, sagt Christoph Walser, Präsident der Wirtschaftskammer Tirol.

Förderung bis 30. Juni 2021 verlängert

Pro FörderungsnehmerIn werden maximal zwölf Beratungsstunden – die im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen – zum jeweils gültigen Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol anerkannt und zu 50 Prozent gefördert. Dazu wurden auch Steuerberater, Bilanzbuchhalter und Personalverrechner mit Standort in Tirol in die Beraterliste aufgenommen. Ihre Beratungen werden ebenfalls mit 50 Prozent gefördert, die dafür anfallenden Förderungsmittel werden zur Gänze vom Land Tirol getragen. Die Abwicklung der Beratungsförderung erfolgt über die Wirtschaftskammer Tirol.

Weitere Details zur Förderung sowie die Online-Antragsstellung sind unter www.tirol.gv.at/beratungsfoerderung abrufbar.

Foto: Land Tirol/Kathrein