Tirol-Zuschuss 2.0: Beantragung ab 1. März 2024 möglich

Der Tirol-Zuschuss 2.0 kommt! Er besteht aus einem Wohnkosten- und einem Heizkostenzuschuss und wird auch im Jahr 2024 viele Menschen in Tirol unterstützen. Knapp 65.000 Tirol-Zuschuss-Anträge wurden 2023 bewilligt. Die Fortsetzung beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH Anton Mattle kürzlich, im Februar werden die Richtlinien dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Tirol-Zuschuss 2.0 kann dann von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. Neuerungen im Jahr 2024: Die Einkommensgrenzen werden inflationsbedingt nochmals erhöht, die Auszahlung erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird umgehend nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt beginnend mit der „Heizsaison“ im Herbst 2024.

„Der Tirol-Zuschuss hat sich in Zeiten der Teuerung bewährt. Es ist aber wichtig, die aktuelle Situation laufend zu beobachten und auf neue Entwicklungen zu reagieren. Mit den neu beschlossenen Richtlinien verlängern wir diese zentrale Unterstützungsmaßnahme: Auch 2024 gibt es den Zuschuss für Wohnen und Heizen und das bis in den Mittelstand hinein. Dafür nehmen wir insgesamt rund 30 Millionen Euro in die Hand. Die hohen Gehalts- und Lohnabschlüsse federn einen großen Teil der Inflation ab und bleiben nachhaltig bestehen. Damit wir aber jene zielgerichtet unterstützen, die es aktuell besonders schwer haben, reagieren wir mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen. Dadurch fallen Haushalte, die im vergangenen Jahr besonders betroffen waren, nicht wegen der Lohn- und Gehaltsabschlüsse aus dem Tirol-Zuschuss hinaus, sondern können weiterhin auf diese Unterstützung zählen. Zudem gibt es weiterhin eine vereinfachte und beschleunigte Antragstellung“, erklärt LH Anton Mattle. Im vergangenen Jahr konnte vielen Tirolerinnen und Tirolern mit dem Tirol-Zuschuss bei den steigenden Wohn- und Heizkosten unter die Arme gegriffen werden.

Einkommensgrenzen werden angehoben

Um auch weiterhin die von den Preissteigerungen besonders betroffenen Haushalte zu unterstützen, werden die Einkommensgrenzen im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent angehoben. Einem Haushalt mit vier Personen und einem Netto-Einkommen von bis zu 2.600 Euro stehen 900 Euro Tirol-Zuschuss zu (250 Euro an Heizkostenzuschuss sowie 650 Euro an Wohnkostenzuschuss). Wie im Vorjahr sind für den Wohnkostenzuschuss auch MindestsicherungsbezieherInnen antragsberechtigt. Zudem erhalten BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 wieder automatisch einen Folgeantrag für den Tirol-Zuschuss 2.0 zugeschickt. „Mit treffsicheren Unterstützungsmaßnahmen, wie dem Tirol-Zuschuss, können wir die Tirolerinnen und Tiroler bis in den Mittelstand hinein unterstützen. Die Teuerungswelle, die sich seit über einem Jahr durch ganz Europa zieht, ist eine Ausnahmesituation. Die Inflationskurve zeigt nach unten, dadurch wird auch die Zuschuss-Politik weniger werden. Ich sehe vor allem in den sozial gestaffelten Gehaltsabschlüssen ein nachhaltiges Mittel. Denn niemand will vom Staat und dessen Sozialleistungen abhängig sein“, beobachtet LH Mattle laufend die Entwicklungen.

Detaillierte Informationen folgen

Die Höhe der Förderung bleibt gleich, die Einkommensgrenzen werden aber erweitert: Der Heizkostenzuschuss liegt grundsätzlich bei 250 Euro und greift vor allem bei besonders niedrigen Einkommen. Der Wohnkostenzuschuss, der abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße ist, beträgt mindestens 250 Euro. Konkrete Informationen zu den Einkommensgrenzen sowie zu den Antragsmodalitäten werden zeitgerecht vor Beginn der Antragsfrist bekanntgegeben. Die Antragsformulare sowie der an den Tirol-Zuschuss 2.0 angepasste Tirol-Zuschuss-Rechner finden sich ab 1. März 2024 auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.

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