Zinszuschüsse für Kredite mit Bundeshaftung beschlossen

„Schnelle Hilfe ist das Gebot der Stunde“, betont Landeshauptmann Günther Platter. Erst vergangenen Montag habe die Tiroler Landesregierung den Grundsatzbeschluss für das ‚COVID-19 Maßnahmenpaket für den Lebensraum Tirol‘ im Umfang von 400 Millionen Euro gefasst. Bereits heute könne man die erste Sofortmaßnahme präsentieren. Als erstes Bundesland sei es gelungen, Zinszuschüsse für Überbrückungskredite vorzusehen. „Insbesondere kleine und mittlere Tiroler Unternehmen benötigen jetzt Geld, um diese Gesundheitskrise zu überstehen. Mit dieser Maßnahme wollen wir sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügen und nicht mit Zinszahlungen belastet werden“, so Platter. Für die Zinszuschüsse für Kredite mit Bundeshaftung habe man in Summe zehn Millionen Euro bereitgestellt.

Zinszuschüsse bis 1,5 Prozent

Mit der vorgestellten Maßnahme könne man bestmöglich auf eine Bundesmaßnahme aufsetzen. „Während der Bund mit einer Haftungsgarantie die Überbrückungsfinanzierungen besichert, entlasten wir die Tiroler Unternehmerinnen und Unternehmer von den Zinszahlungen“, so Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Wichtig sei zudem, dass die Förderungsrichtlinien rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft treten: „Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits in den vergangenen Tagen eine Überbrückungsfinanzierung eingereicht haben, bekommen ebenfalls die vorgesehenen Zinszuschüsse bis 1,5 Prozent.“

Keine separate Antragstellung beim Land Tirol notwendig

Zudem sei es gelungen, eine unbürokratische Genehmigung der Zinszuschüsse des Landes vorzusehen. „Wir wollten, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer keine bürokratischen Hürden überwinden müssen und setzen auf das One-Stop-Shop-Prinzip“, erklärt LRin Zoller-Frischauf und weiter: „Bereits mit der Einreichung des Förderungsantrags gilt die Anschlussförderung des Landes Tirol als beantragt. Eine separate Antragstellung beim Land Tirol ist somit nicht erforderlich.“

Details zur Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“

Die Wirtschaftslandesrätin informiert, dass bei der Inanspruchnahme einer Bundeshaftung ein Überbrückungskredit mit der Hausbank abzuschließen ist. „Unternehmer, die dies in Anspruch nehmen wollen, können bereits jetzt mit der Hausbank Kontakt aufnehmen und ein konkretes Angebot einholen“, informiert die Wirtschaftslandesrätin. Ziel der Überbrückungsgarantien sei die Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. Beantragen könne man eine Garantie bis zu 80 Prozent eines Kredites von bis zu 2,5 Millionen Euro bei aws bzw. 500.000 Euro bei ÖHT mit einer maximalen Garantielaufzeit von 5 Jahren bei aws bzw. drei Jahren bei ÖHT. Zudem sei die aws Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“ deutlich ausgebaut und vereinfacht worden. Landesrätin Zoller-Frischauf: „Es wird auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten verzichtet, Planungsrechnungen oder Businesspläne sind ebenso wenig erforderlich wie Kreditsicherheiten. Neu ist auch, dass freiberufliche Tätigkeiten bei aws ab sofort garantiefähig und die Garantien auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar sind.“ Ein neues beschleunigtes Verfahren, das eine umgehende Garantiezusage ermögliche, werde nun eingeführt.